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Böle Bonken-Wai – Nebel, Amrum

Die Ortsgestaltungssatzung
Eine Ortsgestaltungssatzung ist ein legitimes und brauchbares Mittel, um ein weitgehend einheitliches Ortsbild zu bewahren und gestalterische Auswüchse zu verhindern. Ein enges Korsett, in dem die Gestaltungsmöglichkeit sich auf die Frage „Friesengiebel – ja oder nein?“ reduziert, ist zumindest fragwürdig. Absurd jedoch ist, wenn eine historisch gewachsene und berechtigte Baukonstruktion wie die Sprossenfenster in zeitgemäße Fenster mit Dreifachverglasung „geklebt“ werden müssen.

Die Anforderungen
Geschaffen werden soll ein flexibel nutzbarer Wohnraum für die Kirchenmusiker der Gemeinde. Hier soll eine Familie mit ihren Kindern Platz finden können oder, wenn kein Platz für Kinder erforderlich ist, die Abtrennung eines Teils zur anderweitigen Vermietung möglich sein.

Die Umsetzung
Der Grundriss ist im Erdgeschoss in Nord-Süd-Richtung geteilt. Im Norden liegt die Erschließungs- und Nebenraumzone, im Süden befinden sich die Wohnbereiche.
Die Teilung in Ost-West-Richtung trennt den großzügigen Wohn- und Essbereich und die flexibel als Kinderzimmer oder Einlieger-  bzw. Ferienwohnung nutzbare Raumgruppe. Die Decke des Wohnraumes ist teilweise geöffnet und lässt so den vollen Dachraum erleben.
Die beiden an den Giebelflächen angeordneten Wohnbereiche im Dachgeschoss sind mit einer Brücke über dem Wohnraum verbunden und werden durch eine Treppenskulptur im Wohnbereich erschlossen. Diese Aufteilung ermöglicht den Verzicht auf Gauben und Friesengiebel und eine ungestörte Reetdachfläche.